Bebauungsplan für Liese-Meitner-Straße

Im neuem  Gewerbegebiet sollen zukünftig Fehlentwicklungen unterbunden werden

Über 40 Jahre ist er alt, der derzeitige Bebauungsplan für die Liese-Meitner-Straße nördlich der Kreuzung Kaiserin-Augusta-Allee in Richtung Tegel. Die damals geltende Baunutzungsverordnung (BauNVO 1962) ließ im Gewerbegebiet jegliche „nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe aller Art“ zu auch diejenigen, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.

Das soll nun geändert werden. Der Bebauungsplan soll  den Zielen der Raumordung und Landesplanung angepasst werden und auf die Vorschriften der Baunutzungsverordnung 1990 übergeleitet werden.

Konkret bedeutet dies, dass zwar Bestandsschutz für die bestehenden Gewerbebetriebe besteht, bei zukünftigen baulichen Veränderungen oder Umnutzungen aber die strengeren Anforderungen gelten. Diese betreffen u.a. die Stadtentwicklungsplanung, das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutz, Umweltschutz sowie Erholung und Freiraumnutzung. Bei alledem bleibt das Areal aber natürlich ein Gewerbegebiet. Allerdings sind zukünftig Industrie, Tankstellen und Vergnügungsstätten von vorn herein ausgeschlossen.

Interessierte Menschen können sich in der Zeit vom 2. November bis einschließlich 1. Dezember 2009 während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 9029 – 14101 auch außerhalb dieser Sprechzeiten im Bezirksamt informieren:

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Abt. Bauwesen, Stadtplanungs- und Vermessungsamt, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, 4. Stock, Zimmer 4135 a

Leichter geht aber auf der Webseite des Bezirkes unter:

http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/stadtplanung/bebauungsplan/83_2_b.html

Auch wenn die Zunkunft besser wird, die Vergangenheit holt uns ein: nach langjähriger industrieller Nutzung und einer Heizöl-Haverie in der 1980er Jahren bleibt das Gebiet in großen Teilen Altlasten-Verdachtsfläche bei der mit Boden- und Grundwasserverunreinigungen gerechnet wird.

 -gub-